Samstag, 16. März 2013

Glückliche Familie Nr. 129: Knoten im Sprachzentrum


Wir haben vom Hauptzollamt in Hamburg einen Brief bekommen. Darin geht es um das Kamera-Objektiv von Kronprinz (15), das mir wegen des Verdachts der Produktpiraterie nicht ausgehändigt worden war (hier).





In dem Brief steht:

"Sehr geehrte Frau A., 
am 25.02.2013 wurde für ein Kameraobjektiv "Canon" die Überlassung gem. Art. 9 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 138 ..... ausgesetzt. Ich hebe hiermit die Aussetzung der Überlassung vom 04.03.2013 auf. ...."

Bei diesem Deutsch bilden sich Knoten in meinem Sprachzentrum.

Wenn sie "die Überlassung aussetzen", bekomme ich das Objektiv nicht.

Offenbar haben sie mit der Überlassung wieder eingesetzt und eine Aufhebung der Aussetzung der Überlassung beschlossen.

Dann krieg ich das Teil doch, oder?

Vielleicht müssen sie aber erst mit der Durchführung der Beschließung der Aufhebung der Aussetzung der Überlassung beginnen.

Dann muss ich weiter auf das Teil warten, oder?

Sollte ich noch einmal vergeblich hinfahren, könnte es sein, dass bei mir was aussetzt.

Aber halt!

Weiter unten im Brief lese ich einen verständlichen Satz:

"Der Rechtsvertreter hat mich gebeten, Ihnen die Ware auszuhändigen, da es sich um ein Original handelt."

Das ist ja fast schon Poesie.

Immer schön mit der Aufhebung vorübergehender Traurigkeit einsetzen

Uta


PS: In Nr. 130 geht es dann weiter mit den Anerkennungsbeispielen.